Bei einer Heilmassage übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Den restlichen Betrag übernimmt der Patient selbst oder die private Krankenversicherung des Patienten.
Wie bekomme ich eine Massage verschrieben?
Um eine Heilmassage verschrieben zu bekommen ist ein Besuch beim Hausarzt oder Facharzt notwendig. Nach Erhalt der Verordnung können Sie einen Termin zur Heilmassage vereinbaren. Bei Therapieende erhalten Sie eine Sammel-Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Verordnung vom Arzt bei der Krankenkasse einreichen können. So erfolgt eine Teilrefundierung der Kosten. Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung sind weitere Rückzahlungen möglich.